Haftpflicht Hund
Nicht nur Herrchen und Frauchen sollten eine
Haftpflichtversicherung besitzen, auch der Schaden, den ein Hund anrichten kann, sollte durch eine Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Denn nach § 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist immer der Halter verpflichtet den Schaden, welchen ein Hund verursacht hat, zu begleichen. Eine Hundehaftpflichtversicherung deckt diesen Schaden üblicherweise weltweit mit einer bestimmten Deckungssumme ab und sorgt so für eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens. Diese Schäden können sowohl Sachschäden oder auch Personenschäden sein.
Welche Versicherungs-Anbieter gibt es?
Es gibt
unzählige Anbieter auf dem Markt und nahezu jede Versicherung bietet dem Hundehalter die Möglichkeit ihren Liebling bei ihnen mit zu versichern. Doch sollte man aufpassen und die genauen Konditionen der einzelnen Anbieter miteinander vergleichen, denn eine Versicherung, welche alles Erdenkliche abdeckt, gibt es nicht und daher kann ein Vergleich mehrerer Anbieter sowohl unterschiedliche Kosten als auch unterschiedliche Leistungen aufzeigen.
Um diese Unterschiede darzulegen, werden im Folgenden nun die Hundehaftpflichtversicherungen der Baden-Badener Basis, der NV Hundemax und der Janitos Balance in Kürze vorgestellt.
Unterschiede der Hunhaftpflichtversicherungs-Anbieter
Die
Unterschiede beginnen beim Preis der Versicherungen. Während die Baden-Badener Basis die billigste Variante anbietet, ist die Versicherung der Janitos Balance die Teuerste. In umgekehrter Reihenfolge stellen sich die Deckungssummen dar. Die Janitos Balance bietet eine Deckungssumme von 7.500.000€ bei Personen- und Sachschäden, während die NV Hundemax 5.000.000€ und die Baden-Badener Basis nur 3.000.000€ anbieten kann. Unterschiede gibt es auch bei den
Versicherungsdetails. So sind die Jungtiere des versicherten Hundes bei der NV Hundemax und der Janitos bis zu 6 Monate, bei der Baden-Badener Basis nur bis 3 Monate mitversichert. Weiterhin gibt es nur bei der NV Hundemax und der Janitos Balance eine Deckungssumme für Mietsachschäden in Höhe von 1.000.000€ und 2.500.000€, während die Baden-Badener Basis diese nicht abdeckt.
Auch die
Vertragslaufzeiten der einzelnen Anbieter unterscheiden sich und auch die Frage nach einer Selbstbeteiligung sollte gestellt werden. Schlussendlich sollte bei einem Abschluss auch die Zahlungsweise geklärt sein, da bei vierteljährlichen Zahlungen meist ein Zuschuss berechnet wird.